Die Früherkennung von bestimmten Krankheiten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Wer sie regelmäßig wahrnimmt, tut etwas zum Erhalt der Gesundheit und zur Verbesserung der Heilungschancen. Je früher schwere Krankheiten erkannt werden, desto besser sind oft die Möglichkeiten, darauf medizinisch zu reagieren.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf eine ganze Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.

  • ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Check-up
  • ab 20 Jahren (Frauen): einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
  • bis 25 Jahre (Frauen): jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien
  • ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung hinzu. Achten Sie darauf, dass Sie dabei zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
  • ab 35 Jahren (Frauen): alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes.
    • Innerhalb des Check-Ups: Ab Herbst 2021 außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen.
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen. 
  • ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata
  • ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
  • ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 50 bis 69 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening.
  • ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader

Jede Kasse kann zudem in ihrer Satzung weitere Untersuchungen als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären

Die Früherkennung von bestimmten Krankheiten ist eine wichtige Präventionsmaßnahme. Wer sie regelmäßig wahrnimmt, tut etwas zum Erhalt der Gesundheit und zur Verbesserung der Heilungschancen. Je früher schwere Krankheiten erkannt werden, desto besser sind oft die Möglichkeiten, darauf medizinisch zu reagieren.

Gesetzlich Krankenversicherte haben einen Anspruch auf eine ganze Reihe regelmäßiger Früherkennungsuntersuchungen. Diese sind abhängig vom Geschlecht und Alter und werden jeweils in unterschiedlichen Abständen gewährt.

  • ab 18 Jahren bis zum Alter von 35 Jahren (Frauen und Männer): ein einmaliger, allgemeiner Check-up
  • ab 20 Jahren (Frauen): einmal pro Jahr eine Genitaluntersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen
  • bis 25 Jahre (Frauen): jährlicher Test auf eine Infektion mit Chlamydien
  • ab 30 Jahren (Frauen): Zur Krebsvorsorge kommt eine jährliche Brust- und Hautuntersuchung hinzu. Achten Sie darauf, dass Sie dabei zur regelmäßigen Früherkennung in die Selbstuntersuchung der Brust eingewiesen werden.
  • ab 35 Jahren (Frauen): alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle drei Jahre ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up zur Früherkennung zum Beispiel von Nieren-, Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes.
    • Innerhalb des Check-Ups: Ab Herbst 2021 außerdem einmalig ein Screening auf eine Hepatitis B- und Hepatitis C-Virusinfektion. Damit sollen unentdeckte Infektionen erkannt und frühzeitig behandelt werden, um Spätfolgen zu verhindern. Liegt der letzte Check-up keine drei Jahre zurück, kann das Screening übergangsweise auch separat erfolgen.
  • ab 35 Jahren (Frauen und Männer): Alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening (Früherkennung). Dabei wird die Haut des gesamten Körpers in Augenschein genommen. 
  • ab 45 Jahren (Männer): jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung der Genitalien und Prostata
  • ab 50 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl.
  • ab 50 Jahren (Männer): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar im Alter von 50 bis 54 Jahren wahlweise als jährlicher Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder ab 50 Jahren durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 50 bis 69 Jahren (Frauen): Zur Früherkennung von Brustkrebs erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening.
  • ab 55 Jahren (Frauen): Früherkennung von Darmkrebs – und zwar wahlweise alle zwei Jahre als Test auf verborgenes Blut im Stuhl oder durch zwei Darmspiegelungen im Mindestabstand von zehn Jahren.
  • ab 65 Jahren (Männer): einmaliger Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader

Jede Kasse kann zudem in ihrer Satzung weitere Untersuchungen als freiwillige Leistungen vorsehen. Dies sollten Sie im Einzelfall mit Ihrer Krankenkasse klären